Haben auch Sie sich schon über Ihre hohen Versicherungsprämien geärgert?

Man zahlt und zahlt, Jahr für Jahr und von Jahr zu Jahr mehr...und wenn ein Schaden eintritt, will sich Ihre Versicherung um die Zahlung drücken bzw. die Höhe der Zahlung reduzieren. In diesen Fällen helfen Ihnen auch in den seltensten Fällen Ihre entsprechenden Vertreter weiter, denn hieran verdienen sie ja nichts! Wir, die Versorgungsberatung Rendsburg, nehmen Ihnen diese Last ab. Wir garantieren Ihnen, dass Sie stets die besten Leistungen zum günstigsten Preis erhalten; und dies überprüfen wir jährlich! Stellen Sie uns auf die Probe, Sie werden staunen, wie viel Prämie Sie bei Ihren Bestandsversicherungen, wie Ihrer privaten Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung einsparen können!

Ihr Team der Versorgungsberatung Rendsburg Volker F. und Renate Otten

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung. Im Falle eines Haftpflichtschadens, ersetzt diese dem Versicherten den Vermögensschaden, der ihm durch seine Ersatzpflicht entstanden ist.

Unser Angebot aus dem Bereich Haftpflichtversicherungen:

  • Bauherrenhaftpflicht

  • Privathaftpflicht

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

  • Gewässerschadenhaftpflicht

  • Tierhalterhaftpflicht


Versicherungsnehmer ab dem 60. Lebensjahr erhalten einen "Seniorentarif" Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter/-makler an. Sollten Sie bei diesem kein befriedigendes Angebot erhalten, so steht Ihnen die Versorgungsberatung Rendsburg selbstverständlich jederzeit sehr gerne helfend zur Seite. Die Versorgungsberatung Rendsburg hat sich verpflichtet, alle Tarife in jeden Jahr auf's Neue zu überprüfen, ob es für unsere Kunden einen - bei gleichen oder besseren Leistungen - günstigeren Tarif für sie gibt.

Gerne beraten wir Sie hierzu näher und bieten Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (bei Privatkunden auch Heizöltank-Haftpflicht- versicherung genannt) schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung (auch Haus- und/oder Grundstücks- haftpflichtversicherung genannt) schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als Haus- und Grundstücksbesitzer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab.

Tierhalterhaftpflicht

Zum finanziellen Schutz eines Tierhalters kompensiert die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung bestimmte Ansprüche aus Schäden, die das versicherte Tier verursacht. Dieser Versicherungsschutz empfiehlt sich zwingend, da der Halter laut Gesetz für alle diese Schäden in ihrem vollen Umfang haftet (§ 833 BGB). Insbesondere gilt dies auch für Schadfälle, die das Tier ohne das Verschulden des Halters verursacht.

Damit gehört eine Tierhalterhaftpflicht zu den besonders wichtigen Versicherungen für alle Halter größerer Tiere. Insbesondere bei einem Pferd oder Hund können Sach- oder Personenschäden besonders hoch ausfallen. Daher setzten die Versicherungsunternehmen oft eine relativ hohe Deckungssumme an. Die Deckungssumme einer Versicherung bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall deckt. Kleinere Tiere müssen nicht mitversichert werden. Sie fallen bereits unter den besonderen Schutz einer ebenfalls dringend angeratenen Privathaftpflicht.

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